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Kfz-Gutachter in Leverkusen finden

18 gelistete Kfz-Sachverständige, Unfallgutachter und Wertgutachter in Leverkusen. Direkt kontaktieren — kein Umweg über Formulare.

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18Gutachter in Leverkusen

Auch im Umkreis10 km20 km50 km

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Gutachter1–18von 18

Feste Reihenfolge — für alle Besucher identisch.

Logo GTÜ Ingenieurbüro Adams GbR

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Bewertung 4,9 von 5 aus 255 Bewertungen
Overfeldweg 82 · 51371 Leverkusen

GTÜ Ingenieurbüro Adams GbR ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
KP

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Bewertung 4,8 von 5 aus 28 Bewertungen
Röttgerweg 6 · 51371 Leverkusen

Klaus Peter Schiefer Kfz-Sachverständiger ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
Logo SSH Leverkusen

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Bewertung 4,6 von 5 aus 11 Bewertungen
Mülheimer Str. 18A · 51375 Leverkusen

SSH Leverkusen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

DA

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Bewertung 4,1 von 5 aus 176 Bewertungen
Porschestraße 10 · 51381 Leverkusen

DEKRA Automobil GmbH Station Leverkusen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
Logo KÜS-Prüfstelle LEV

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Bewertung 4,9 von 5 aus 189 Bewertungen
Küppersteger Str. 52 · 51373 Leverkusen

KÜS-Prüfstelle LEV ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
  • KÜS-Partner
VM

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Bewertung 3,7 von 5 aus 3 Bewertungen
Wiembachallee 3 · 51379 Leverkusen

Volker Miller ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

Logo Kfz-Sachverständige Faust + Oppers

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Bewertung 4,9 von 5 aus 10 Bewertungen
Quettinger Str. 289 · 51381 Leverkusen

Kfz-Sachverständige Faust + Oppers ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • BVSK-Mitglied
AR

Bewertung

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Bensberger Str. 34 · 51375 Leverkusen

Autounfall Sachverständiger Ingenieurbüro MG ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Unfallgutachten
  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
FI

Faust Ingenieurbüro

  • ö.b.u.v. IHK zu Köln
  • BVSK-Mitglied

Bewertung

Bewertung 1,0 von 5 aus 1 Bewertungen
Quettinger Str. 289 · 51381 Leverkusen

Faust Ingenieurbüro ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • BVSK-Mitglied
HW

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Myliusstr. 41 · 51371 Leverkusen

Herrlich Werner KFZ-Sachverständiger ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
HM

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Gustav-Heinemann-Str. 10 · 51377 Leverkusen

Kfz Sachverständiger für Fahrzeug und Zweiradtechnik mit der Spezialisierung auf die Bearbeitung v..... Hildebrand Marco ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

A

Ing. Büro Adams

  • GTÜ-Vertragspartner

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Bewertung 4,9 von 5 aus 255 Bewertungen
Overfeldweg 82 · 51371 Leverkusen

Ing. Büro Adams ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
  • Technische Gutachten
IA

Ingenieurbüro Adams GbR

  • ö.b.u.v. IHK zu Köln

Bewertung

Bewertung 4,9 von 5 aus 255 Bewertungen
Overfeldweg 82 · 51371 Leverkusen

Ingenieurbüro Adams GbR ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Leverkusen. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Technische Gutachten
IR

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Porschestr. 16 · 51381 Leverkusen

Ingenieurbüro Rima ist ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger und KÜS-Partner in Leverkusen. Ingenieurbüro Rima ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • KÜS-Partner
  • Technische Gutachten
MH

Bewertung

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Alfred-Delp-Str. 8 · 51377 Leverkusen

Makowka Horst KFZ-Sachverständigenbüro ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Leverkusen. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
RS

Rolf Schröter

  • ö.b.u.v. IHK zu Köln
  • BVSK-Mitglied

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Bewertung 4,6 von 5 aus 11 Bewertungen
Mülheimer Str. 18a · 51375 Leverkusen

Rolf Schröter ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Leverkusen. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • BVSK-Mitglied

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt?

Diese Ansprüche kommen für Unfallgeschädigte in Betracht

Ein Verkehrsunfall in Leverkusen ist schnell passiert. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und fotografieren Sie Fahrzeugstellung, Schäden und Umfeld. Anschließend können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen: Nach § 249 Abs. 2 BGB haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06).

Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, sieht § 34 StVO bei reinem Sachschaden nicht vor. Dringend zu empfehlen ist die Unfallaufnahme aber bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer oder bestrittener Schuldfrage, Streit über den Hergang, bei Miet-, Firmen- und Leasingfahrzeugen sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entfernen Sie sich nie ohne angemessene Wartezeit von der Unfallstelle — sonst droht eine Strafbarkeit nach § 142 StGB.

Mögliche Schadenersatzpositionen im Überblick

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Ausfallzeit kommt in der Regel ein Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse in Betracht — alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Erstattet wird der erforderliche Aufwand; ersparte Eigenkosten werden üblicherweise abgezogen.

Schadenssumme auszahlen lassen

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, reparieren zu lassen — die ermittelte Schadenssumme kann auch netto an Sie ausgezahlt werden (fiktive Abrechnung). Grenzen bestehen unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sowie beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen, kommt für diese Zeit eine tägliche Entschädigung in Betracht — Voraussetzung sind ein tatsächlicher Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug am Markt an Wert verlieren. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anfällt, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall; bei kleinen Blech- und reinen Lackschäden entfällt sie meist.

Schmerzensgeld

Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommt bei Haftung der Gegenseite Schmerzensgeld in Betracht. Lassen Sie Ihre Verletzungen zeitnah ärztlich dokumentieren.

In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung

Wer die Gutachterkosten trägt

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei Mitverschulden werden die Kosten nur quotal erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie sie selbst oder Ihre Vollkasko.

Die Sachverständigen in Leverkusen beraten Sie unverbindlich — per Telefon, E-Mail oder WhatsApp — und begleiten Sie durch die Schadensabwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Gutachter in Leverkusen auswählen

Wichtig zu wissen

FAQ

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachtern in Leverkusen

Die wichtigsten Antworten rund um Schadengutachten, Kosten und Ihre Rechte als Geschädigter.

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld wird nur die Haftungsquote erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie die Kosten selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Sachverständige in Leverkusen kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort. Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben — je schneller, desto besser für die Beweissicherung.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen frei wählen; eine Pflicht zur Markterkundung oder zur Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters besteht nicht (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert alle Schadenspositionen für Sie, während ein von der Versicherung beauftragter Prüfer für deren Schadenregulierung tätig wird. Fachlich einwandfrei arbeiten können beide.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten in aller Regel ja; darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung — Sie müssen die genaue Schadenshöhe vorher nicht kennen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Was wie ein kleiner Blechschaden aussieht, verbirgt außerdem oft Folgeschäden an Achse, Sensoren oder Airbag-Steuergerät. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt das.

Häufig ja, aber nicht automatisch. Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein, weil es als Unfallwagen angeboten werden muss; dieser merkantile Minderwert ist dann Teil des Schadens. Ob er anfällt und wie hoch er ist, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall anhand von Schadensumfang, Fahrzeugart, Alter und Marktlage. Starre Alters- oder Kilometergrenzen gelten nicht mehr — die früher übliche 100.000-km-Grenze hat der BGH aufgegeben (Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Bei Bagatell- und reinen Lackschäden wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Grundsätzlich nicht. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen — das nennt sich „fiktive Abrechnung". Einschränkungen gibt es unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen, beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Prüfen Sie bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag, bevor Sie sich entscheiden.

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