Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen stark von der Art des Gutachtens und der Schadenshöhe ab. In vielen Fällen zahlen Sie das Gutachten nicht selbst – vorausgesetzt, die Gegenseite haftet.
Schadengutachten nach Verkehrsunfall
Bei einem Haftpflichtschaden richtet sich das Honorar üblicherweise nach der Schadenshöhe; viele Sachverständige orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Grobe Richtwerte aus der Praxis:
- Schaden bis 1.500 €: Gutachten rund 250–400 €
- Schaden bis 5.000 €: Gutachten rund 500–700 €
- Schaden bis 10.000 €: Gutachten rund 800–1.100 €
- Schaden über 15.000 €: Gutachten ab etwa 1.200 € aufwärts
Das sind Erfahrungswerte, keine festen Gebühren – eine amtliche Gebührenordnung für Kfz-Sachverständige gibt es nicht. Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten des erforderlichen Gutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Bei Mitverschulden wird nur die Haftungsquote erstattet.
Wertgutachten und Kaufberatung
Wenn Sie ein Wertgutachten in Auftrag geben – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens, bei einer Erbschaft oder zur Versicherung eines Oldtimers – tragen Sie die Kosten selbst. Hier liegen die Preise meistens zwischen 100 und 500 Euro, je nach Aufwand und Fahrzeugwert.
Kurzgutachten und Bagatellschaden
Bei kleineren Schäden genügt häufig ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der Werkstatt; die Kosten liegen meist zwischen 50 und 200 Euro. Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 Euro Reparaturkosten ist ein vollständiges Gutachten in der Regel nicht erforderlich – die Kosten eines dennoch beauftragten Gutachtens können dann gekürzt werden. Maßgeblich bleibt, was ein verständiger Geschädigter vor der Beauftragung für zweckmäßig halten durfte (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03).
Was, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
Bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt entweder Ihre Vollkaskoversicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags oder Sie selbst. Hier lohnt es sich, vorab mit der eigenen Versicherung zu klären, ob und in welchem Rahmen Gutachterkosten übernommen werden.
Versteckte Kosten? Worauf Sie achten sollten
Ein seriöser Kfz-Sachverständiger macht die Kosten transparent. Vor der Beauftragung sollten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung erhalten, aus der Grundhonorar und Nebenkosten (Fahrt, Fotos, Schreibkosten) hervorgehen. Vorsicht bei auffällig niedrigen Lockangeboten – hier wird häufig am Umfang der Begutachtung gespart.
Quellen und Fundstellen
- § 249 Abs. 2 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
gesetze-im-internet.de
BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06: Sachverständigenkosten als erforderlicher Herstellungsaufwand, freie Wahl des Sachverständigen, keine Pflicht zur Markterkundung
BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03: 715,81 € Reparaturkosten sind kein Bagatellschaden; maßgeblich ist die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung
