Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen stark von der Art des Gutachtens und der Schadenshöhe ab. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie das Gutachten nicht selbst bezahlen.
Schadengutachten nach Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Unfall richtet sich das Honorar nach der Schadenshöhe. Die meisten Sachverständigen rechnen nach der BVSK-Honorartabelle ab. Grobe Richtwerte:
- Schaden bis 1.500 €: Gutachten kostet rund 250–400 €
- Schaden bis 5.000 €: Gutachten kostet rund 500–700 €
- Schaden bis 10.000 €: Gutachten kostet rund 800–1.100 €
- Schaden über 15.000 €: Gutachten kostet ab 1.200 € aufwärts
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten vollständig.
Wertgutachten und Kaufberatung
Wenn Sie ein Wertgutachten in Auftrag geben – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens, bei einer Erbschaft oder zur Versicherung eines Oldtimers – tragen Sie die Kosten selbst. Hier liegen die Preise meistens zwischen 100 und 500 Euro, je nach Aufwand und Fahrzeugwert.
Kurzgutachten / Bagatellschaden
Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Kosten liegen hier zwischen 50 und 200 Euro – werden bei Haftpflichtschäden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Was, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
Bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt entweder Ihre Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) oder Sie selbst. Hier lohnt es sich, vorab mit der eigenen Versicherung zu sprechen, ob und in welchem Rahmen Gutachterkosten übernommen werden.
Versteckte Kosten? Worauf Sie achten sollten
Ein seriöser Kfz-Gutachter macht die Kosten transparent. Vor der Beauftragung sollten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung erhalten. Vorsicht ist geboten bei „Lockangeboten" mit ungewöhnlich niedrigen Preisen – hier wird oft an Qualität und Vollständigkeit gespart.
