Wenn es nach einem Verkehrsunfall um die Schadensregulierung geht, ist die wichtigste Frage für viele Geschädigte: Wer zahlt eigentlich den Kfz-Gutachter? Die Antwort ist eindeutiger, als viele denken – und sie spricht meistens für den Geschädigten.
Der Grundsatz: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung
Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, haben Sie nach deutscher Rechtsprechung das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum erstattungsfähigen Schaden – und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen klar bestätigt.
Die Ausnahme: Bagatellschäden
Es gibt eine wichtige Einschränkung. Bei sogenannten Bagatellschäden – also kleineren Blechschäden – muss kein vollständiges Gutachten erstellt werden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt nach gängiger Rechtsprechung bei rund 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten.
Wichtig: Sie müssen die genaue Höhe des Schadens vor der Beauftragung des Gutachters nicht kennen. Wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, ist die Beauftragung eines Gutachters erstattungsfähig.
Was passiert bei Mitverschulden?
Sind Sie nur teilweise schuld, werden die Gutachterkosten anteilig erstattet – entsprechend der Haftungsquote. Bei 50:50 würde die gegnerische Versicherung also die Hälfte der Kosten tragen, die andere Hälfte müsste über Ihre eigene Vollkaskoversicherung oder von Ihnen selbst getragen werden.
Bei selbstverschuldeten Unfällen
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre Vollkaskoversicherung – sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Allerdings: Die Vollkasko schreibt häufig vor, dass ein bestimmter Gutachter beauftragt wird. Hier sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären, welche Gutachter akzeptiert werden.
Warum ein eigener Gutachter sich fast immer lohnt
Die Versicherung des Unfallgegners hat ein klares Interesse: möglichst wenig zahlen. Wer sich auf den Gutachter der Versicherung verlässt, riskiert, dass Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten zu niedrig angesetzt werden. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag – und stellt sicher, dass alle Schadenspositionen vollständig erfasst werden.
Fazit
Bei unverschuldeten Unfällen mit Schäden über der Bagatellgrenze gilt: Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter, und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Lassen Sie sich nicht zum Versicherungsgutachter drängen – Ihre Ansprüche stehen auf dem Spiel.
