KFZGutachterNetz.de

Rheinland-Pfalz

Kfz-Gutachter in Koblenz finden

9 gelistete Kfz-Sachverständige, Unfallgutachter und Wertgutachter in Koblenz. Direkt kontaktieren — kein Umweg über Formulare.

  • Herkunft je Eintrag ausgewiesen
  • Telefon & Website direkt
  • Ø 4,7 Sterne

9Gutachter in Koblenz

Auch im Umkreis10 km20 km50 km

Karte wird geladen…

Gutachter1–9von 9

Feste Reihenfolge — für alle Besucher identisch.

Logo Ingenieur- & Sachverständigenbüro Rezaeian TÜV NORD Station Koblenz

Google

Bewertung 4,9 von 5 aus 83 Bewertungen
Aachener Str. 2E · 56072 Koblenz

Ingenieur- & Sachverständigenbüro Rezaeian TÜV NORD Station Koblenz ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
  • Hauptuntersuchung
Logo STEINACKER Sachverständige

STEINACKER Sachverständige

  • ö.b.u.v. IHK Koblenz
  • GTÜ-Vertragspartner

Google

Bewertung 4,3 von 5 aus 114 Bewertungen
An d. Römervilla 10 · 56070 Koblenz

STEINACKER Sachverständige ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • GTÜ-Partner
AM

Ali M. Babakhani

  • ö.b.u.v. IHK Koblenz
  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

Bewertung 4,9 von 5 aus 111 Bewertungen
Henriette-Sontag-Str. 6- 8 · 56070 Koblenz

Ali M. Babakhani ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Koblenz. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • GTÜ-Partner
BA

Bewertung

Keine Bewertung vorhanden
Bismarckstr. 23A · 56068 Koblenz

Wir erstellen Kfz-Schadensgutachten für Privatpersonen und Versicherungen sowie Verkehrsunfallrekons... Boehm Arno Dr.-Ing. ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
IB

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 2 Bewertungen
Friedrich-Mohr-Str. 1 · 56070 Koblenz

Ingenieurbüro Beise & Partner Fahrzeugsachverständige ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Koblenz. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
  • +1
ID

Bewertung

Keine Bewertung vorhanden
Bismarckstraße 23a · 56068 Koblenz

Ingenieurbüro Dr. Boehm ist ein BVSK-zertifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Spezialgebiet: Sachverständiger für Unfallrekonstruktion. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten und Reparaturkalkulationen — als Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen mit einem strengen Qualitätsstandard.

  • BVSK-Mitglied
  • Technische Gutachten
Logo KFZ Gutachter Wolf - Koblenz

Google

Bewertung 5,0 von 5 aus 3 Bewertungen
Kirschblütenweg 27 · 56072 Koblenz

KFZ Gutachter Wolf - Koblenz ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

SI

Bewertung

Bewertung 4,3 von 5 aus 114 Bewertungen
An der Römervilla 10 · 56070 Koblenz

Steinacker Ingenieurgesellschaft mbH ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Koblenz. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Technische Gutachten
TR

Bewertung

Keine Bewertung vorhanden
Friedrich-Mohr-Str. 5 · 56070 Koblenz

TÜV Rheinland Plus GmbH ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Koblenz. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt?

Diese Ansprüche kommen für Unfallgeschädigte in Betracht

Ein Verkehrsunfall in Koblenz ist schnell passiert. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und fotografieren Sie Fahrzeugstellung, Schäden und Umfeld. Anschließend können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen: Nach § 249 Abs. 2 BGB haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06).

Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, sieht § 34 StVO bei reinem Sachschaden nicht vor. Dringend zu empfehlen ist die Unfallaufnahme aber bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer oder bestrittener Schuldfrage, Streit über den Hergang, bei Miet-, Firmen- und Leasingfahrzeugen sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entfernen Sie sich nie ohne angemessene Wartezeit von der Unfallstelle — sonst droht eine Strafbarkeit nach § 142 StGB.

Mögliche Schadenersatzpositionen im Überblick

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Ausfallzeit kommt in der Regel ein Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse in Betracht — alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Erstattet wird der erforderliche Aufwand; ersparte Eigenkosten werden üblicherweise abgezogen.

Schadenssumme auszahlen lassen

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, reparieren zu lassen — die ermittelte Schadenssumme kann auch netto an Sie ausgezahlt werden (fiktive Abrechnung). Grenzen bestehen unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sowie beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen, kommt für diese Zeit eine tägliche Entschädigung in Betracht — Voraussetzung sind ein tatsächlicher Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug am Markt an Wert verlieren. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anfällt, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall; bei kleinen Blech- und reinen Lackschäden entfällt sie meist.

Schmerzensgeld

Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommt bei Haftung der Gegenseite Schmerzensgeld in Betracht. Lassen Sie Ihre Verletzungen zeitnah ärztlich dokumentieren.

In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung

Wer die Gutachterkosten trägt

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei Mitverschulden werden die Kosten nur quotal erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie sie selbst oder Ihre Vollkasko.

Die Sachverständigen in Koblenz beraten Sie unverbindlich — per Telefon, E-Mail oder WhatsApp — und begleiten Sie durch die Schadensabwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Gutachter in Koblenz auswählen

Wichtig zu wissen

FAQ

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachtern in Koblenz

Die wichtigsten Antworten rund um Schadengutachten, Kosten und Ihre Rechte als Geschädigter.

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld wird nur die Haftungsquote erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie die Kosten selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Sachverständige in Koblenz kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort. Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben — je schneller, desto besser für die Beweissicherung.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen frei wählen; eine Pflicht zur Markterkundung oder zur Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters besteht nicht (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert alle Schadenspositionen für Sie, während ein von der Versicherung beauftragter Prüfer für deren Schadenregulierung tätig wird. Fachlich einwandfrei arbeiten können beide.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten in aller Regel ja; darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung — Sie müssen die genaue Schadenshöhe vorher nicht kennen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Was wie ein kleiner Blechschaden aussieht, verbirgt außerdem oft Folgeschäden an Achse, Sensoren oder Airbag-Steuergerät. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt das.

Häufig ja, aber nicht automatisch. Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein, weil es als Unfallwagen angeboten werden muss; dieser merkantile Minderwert ist dann Teil des Schadens. Ob er anfällt und wie hoch er ist, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall anhand von Schadensumfang, Fahrzeugart, Alter und Marktlage. Starre Alters- oder Kilometergrenzen gelten nicht mehr — die früher übliche 100.000-km-Grenze hat der BGH aufgegeben (Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Bei Bagatell- und reinen Lackschäden wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Grundsätzlich nicht. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen — das nennt sich „fiktive Abrechnung". Einschränkungen gibt es unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen, beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Prüfen Sie bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag, bevor Sie sich entscheiden.

Kfz-Gutachter in weiteren Städten in Rheinland-Pfalz