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Kfz-Gutachter in Erfurt finden

16 gelistete Kfz-Sachverständige, Unfallgutachter und Wertgutachter in Erfurt. Direkt kontaktieren — kein Umweg über Formulare.

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16Gutachter in Erfurt

Auch im Umkreis10 km20 km50 km

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Gutachter1–16von 16

Feste Reihenfolge — für alle Besucher identisch.

DS

DAT Simon & Frauendorf

  • ö.b.u.v. IHK Erfurt

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 1 Bewertungen
Adam-Gottschalk-Str. 4 · 99085 Erfurt

DAT Simon & Frauendorf ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
Arnstädter Str. 50 · 99096 Erfurt

Dost Automotive - Kfz-Sachverständigenbüro für Unfall- und Wertgutachten ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Schadengutachten
GP

GTÜ Prüfzentrum Grack

  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

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Weimarische Straße 15e · 99099 Erfurt

GTÜ Prüfzentrum Grack ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
GE

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 35 Bewertungen
Karl-Marx-Platz 1 · 99084 Erfurt

Kfz Gutachter Erfurt THÜRINGEN Sachverständigenbüro Rehhausen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
-K

Bewertung

Bewertung 4,6 von 5 aus 39 Bewertungen
Schlachthofstraße 43 · 99085 Erfurt

Kfz-Ing.-Büro Kaeding – Inh. B.Eng. M. Diersch ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
  • Technische Gutachten
LF

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 4 Bewertungen
Silbergraben 72 · 99097 Erfurt

Lehmann Frank ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

S&

Bewertung

Bewertung 4,3 von 5 aus 363 Bewertungen
Fichtenweg 15 · 99098 Erfurt

Schnelle & Co. EBI GmbH ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

S

Schumann-Prüf GmbH

  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

Bewertung 4,9 von 5 aus 47 Bewertungen
Weimarische Straße 121 · 99098 Erfurt

Schumann-Prüf GmbH ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
WR

Bewertung

Bewertung 4,8 von 5 aus 123 Bewertungen
Magdeburger Allee 50 · 99086 Erfurt

Weber Ralf ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Erfurt. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt?

Diese Ansprüche kommen für Unfallgeschädigte in Betracht

Ein Verkehrsunfall in Erfurt ist schnell passiert. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und fotografieren Sie Fahrzeugstellung, Schäden und Umfeld. Anschließend können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen: Nach § 249 Abs. 2 BGB haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06).

Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, sieht § 34 StVO bei reinem Sachschaden nicht vor. Dringend zu empfehlen ist die Unfallaufnahme aber bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer oder bestrittener Schuldfrage, Streit über den Hergang, bei Miet-, Firmen- und Leasingfahrzeugen sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entfernen Sie sich nie ohne angemessene Wartezeit von der Unfallstelle — sonst droht eine Strafbarkeit nach § 142 StGB.

Mögliche Schadenersatzpositionen im Überblick

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Ausfallzeit kommt in der Regel ein Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse in Betracht — alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Erstattet wird der erforderliche Aufwand; ersparte Eigenkosten werden üblicherweise abgezogen.

Schadenssumme auszahlen lassen

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, reparieren zu lassen — die ermittelte Schadenssumme kann auch netto an Sie ausgezahlt werden (fiktive Abrechnung). Grenzen bestehen unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sowie beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen, kommt für diese Zeit eine tägliche Entschädigung in Betracht — Voraussetzung sind ein tatsächlicher Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug am Markt an Wert verlieren. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anfällt, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall; bei kleinen Blech- und reinen Lackschäden entfällt sie meist.

Schmerzensgeld

Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommt bei Haftung der Gegenseite Schmerzensgeld in Betracht. Lassen Sie Ihre Verletzungen zeitnah ärztlich dokumentieren.

In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung

Wer die Gutachterkosten trägt

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei Mitverschulden werden die Kosten nur quotal erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie sie selbst oder Ihre Vollkasko.

Die Sachverständigen in Erfurt beraten Sie unverbindlich — per Telefon, E-Mail oder WhatsApp — und begleiten Sie durch die Schadensabwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Gutachter in Erfurt auswählen

Wichtig zu wissen

FAQ

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachtern in Erfurt

Die wichtigsten Antworten rund um Schadengutachten, Kosten und Ihre Rechte als Geschädigter.

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld wird nur die Haftungsquote erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie die Kosten selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Sachverständige in Erfurt kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort. Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben — je schneller, desto besser für die Beweissicherung.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen frei wählen; eine Pflicht zur Markterkundung oder zur Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters besteht nicht (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert alle Schadenspositionen für Sie, während ein von der Versicherung beauftragter Prüfer für deren Schadenregulierung tätig wird. Fachlich einwandfrei arbeiten können beide.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten in aller Regel ja; darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung — Sie müssen die genaue Schadenshöhe vorher nicht kennen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Was wie ein kleiner Blechschaden aussieht, verbirgt außerdem oft Folgeschäden an Achse, Sensoren oder Airbag-Steuergerät. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt das.

Häufig ja, aber nicht automatisch. Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein, weil es als Unfallwagen angeboten werden muss; dieser merkantile Minderwert ist dann Teil des Schadens. Ob er anfällt und wie hoch er ist, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall anhand von Schadensumfang, Fahrzeugart, Alter und Marktlage. Starre Alters- oder Kilometergrenzen gelten nicht mehr — die früher übliche 100.000-km-Grenze hat der BGH aufgegeben (Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Bei Bagatell- und reinen Lackschäden wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Grundsätzlich nicht. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen — das nennt sich „fiktive Abrechnung". Einschränkungen gibt es unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen, beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Prüfen Sie bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag, bevor Sie sich entscheiden.

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